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   BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91   

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https://dejure.org/1994,8185
BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91 (https://dejure.org/1994,8185)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1994 - 1 C 14.91 (https://dejure.org/1994,8185)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 1 C 14.91 (https://dejure.org/1994,8185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung berufsspezifischer Rechte und Pflichten - Verfahren vor einem Ehrengericht - Verletzungen bestimmter Kardinalpflichten als Ordnungswidrigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Beide Regelungen sind Satzungen, d.h. Rechtsvorschriften, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen worden sind (BVerfGE 10, 20 ; 33, 125 ).

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, daß auch eine Satzung einer mit Autonomie ausgestatteten Körperschaft eine dem Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Grundlage für Eingriffe in die Berufsfreiheit darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 ; BVerwGE 90, 359 ).

    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufs sind auch hier dem Gesetzgeber vorzubehalten" (BVerfGE 33, 125 ; 76, 170 ; BVerwG a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, daß auch eine Satzung einer mit Autonomie ausgestatteten Körperschaft eine dem Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Grundlage für Eingriffe in die Berufsfreiheit darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 ; BVerwGE 90, 359 ).

    Der Gesetzgeber selbst muß alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerwGE 90, 359 ).

    Nach diesen Maßstäben ist nicht zweifelhaft, daß die den Lotsenbrüderschaften eingeräumte Selbstverwaltungsbefugnis als solche nicht die Befugnis umfaßt, Berufspflichtverletzungen im Wege von "Strafbeschlüssen" durch Warnungen, Verweise und Geldbußen zu ahnden (vgl. BVerwGE 90, 359 ).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Der Gesetzgeber selbst muß alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerwGE 90, 359 ).

    Dabei kann es genügen, wenn sich diese Grundlage mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen läßt, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfGE 82, 209 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Als ausreichende Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG kommt auch vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht in Betracht (BVerfGE 34, 293 ).

    Erst recht fehlen Feststellungen darüber, daß die Amtshandlungen eines solches Ehrengerichts von den Beteiligten allgemein und über längere Zeit als auf einer verbindlichen Rechtsnorm beruhend angesehen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 293 ).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Auch in einem Rechtsverhältnis, wie es zwischen dem Kläger und der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht, gibt es für die Grundrechte keine zusätzliche Beschränkungsmöglichkeiten, müssen also Eingriffe dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (BVerfGE 33, 1 ; 47, 46 ; 58, 358 ).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Auch in einem Rechtsverhältnis, wie es zwischen dem Kläger und der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht, gibt es für die Grundrechte keine zusätzliche Beschränkungsmöglichkeiten, müssen also Eingriffe dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (BVerfGE 33, 1 ; 47, 46 ; 58, 358 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Sie kommt, wenn überhaupt, nur in Betracht, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der mit hoheitlichen Aufgaben betrauter Körperschaft unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 76, 171 ).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Der Gesetzgeber selbst muß alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerwGE 90, 359 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Ob die Bestimmung einer derartigen Übergangsfrist zulässig wäre, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. dazu BVerwGE 84, 375 ).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
    Beide Regelungen sind Satzungen, d.h. Rechtsvorschriften, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen worden sind (BVerfGE 10, 20 ; 33, 125 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91

    Berufsfreiheit - Seelotsen

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